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Affiliate-AGB

Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Programm von patch-werk

Stand: 16. Oktober 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm von:

Bettina Sönning – patch-werk
Brentanostr. 9
63500 Seligenstadt
Deutschland
E-Mail: info@patch-werk.com

Mit der Anmeldung zum Affiliate-Programm und der Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen kommt zwischen der Anbieterin und dem Affiliate eine Vereinbarung über die Vermittlung von Bestellungen zustande. Abweichende Bedingungen des Affiliates gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Das Programm richtet sich an Affiliates mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder Österreich. Teilnehmen können sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Affiliate mindestens 18 Jahre alt ist.

2. Anmeldung und Teilnahme

Der Affiliate muss bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben machen und diese aktuell halten. Die Anbieterin kann eine Anmeldung ablehnen, insbesondere wenn die Angaben unvollständig oder unzutreffend sind oder konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Programms bestehen.

Der Affiliate darf das Programm nur für eigene, rechtmäßige Werbemaßnahmen nutzen. Ein Anspruch auf Aufnahme oder auf eine bestimmte Anzahl von Vermittlungen besteht nicht.

3. Affiliate-Links und Tracking

Die Vermittlung erfolgt über die vom Affiliate-System bereitgestellten Affiliate-Links. Eine Provision kann entstehen, wenn eine Bestellung dem Affiliate nach den technischen Regeln des Systems zugeordnet wird.

Die Zuordnung erfolgt nach den im Affiliate-System hinterlegten Tracking- und Attributionsregeln. Technische Störungen, gelöschte oder blockierte Cookies, ein späterer Klick auf einen anderen Affiliate-Link oder andere Umstände können dazu führen, dass eine Bestellung nicht oder einem anderen Affiliate zugeordnet wird. Eine Provision wird nur für Bestellungen gutgeschrieben, die im System erfasst und der Anbieterin tatsächlich zugeordnet werden.

Die Trackingdauer beträgt 45 Tage.

4. Provision und provisionsfähige Bestellungen

Der Affiliate erhält eine Provision von 5 % des Warenwerts nach Abzug von Rabatten.

Nicht zur Berechnungsgrundlage gehören:

  • Versandkosten,
  • Steuern und
  • Bestellungen mit einem provisionsfähigen Betrag von null Euro („Zero Amount Commissions“).

Eine Provision entsteht nur für eine tatsächlich ausgeführte und bezahlte Bestellung, die dem Affiliate nach Ziffer 3 zugeordnet wurde. Für stornierte, nicht bezahlte, vollständig erstattete oder rückabgewickelte Bestellungen besteht kein Provisionsanspruch. Bei teilweiser Erstattung wird die Provision entsprechend angepasst.

Die Provision wird zunächst als offen beziehungsweise vorläufig erfasst. Sie wird erst nach Ablauf der für die Bestellung geltenden Rückgabe- oder Erstattungsfrist und nach Prüfung der Bestellung zur Auszahlung freigegeben.

Die Anbieterin darf eine Provision ablehnen oder korrigieren, wenn die Bestellung nicht provisionsfähig ist, ein Zuordnungsfehler vorliegt oder konkrete Anhaltspunkte für Betrug, Missbrauch oder einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen bestehen. Die Gründe werden dem Affiliate auf Nachfrage erläutert.

5. Auszahlung

Auszahlungen erfolgen in Euro, sobald das bestätigte, auszahlbare Guthaben mindestens 50 € beträgt. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Affiliate angegebene Zahlungsmittel. Der Affiliate muss dafür korrekte Zahlungs- und gegebenenfalls Rechnungsangaben bereitstellen.

Guthaben unterhalb der Auszahlungsgrenze verfällt nicht allein deshalb, weil der Affiliate längere Zeit keine weiteren Provisionen erzielt.

Nach Beendigung der Teilnahme bleibt ein bestätigtes Restguthaben bestehen. Der Affiliate hat 12 Monate ab Vertragsende, um die Auszahlungsgrenze von 50 € zu erreichen. Wird sie innerhalb dieser Frist nicht erreicht, kann das Restguthaben verfallen. Vor einem Verfall informiert die Anbieterin den Affiliate in Textform und gibt ihm Gelegenheit, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren oder die Auszahlung zu beantragen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Insbesondere werden unstreitige und fällige Ansprüche nicht allein wegen eines Verdachts einbehalten. Bei konkreten Anhaltspunkten für Betrug oder eine fehlerhafte Provisionsbuchung darf die Anbieterin den betroffenen Betrag bis zur Klärung zurückhalten.

6. Pflichten des Affiliates

Der Affiliate verpflichtet sich,

  1. Affiliate-Inhalte und Affiliate-Links klar und unmittelbar als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen, soweit der kommerzielle Zweck nicht bereits eindeutig erkennbar ist;
  2. Werbemittel wie Logos, Banner und Bildmaterial nur unverändert und im von der Anbieterin vorgegebenen Rahmen zu verwenden;
  3. keine irreführenden Werbeaussagen, gefälschten Erfahrungsberichte oder nicht genehmigten Garantieversprechen zu veröffentlichen;
  4. keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder sonst unzulässigen Inhalte mit dem Affiliate-Programm zu verbinden;
  5. keine Bestellungen über eigene Affiliate-Links zu erzeugen, sofern die Anbieterin dies nicht ausdrücklich erlaubt;
  6. keine unaufgeforderten Werbe-E-Mails, Spam, Cookie-Dropping, künstliche Klicks oder sonstige manipulative Methoden einzusetzen;
  7. die für seine Werbemaßnahmen geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere zu Werbung, Datenschutz, Cookies, Wettbewerbsrecht und Steuern.

Der Affiliate ist für seine eigenen Medien, Inhalte, Werbemaßnahmen und die dort erforderlichen Datenschutzinformationen und Einwilligungen selbst verantwortlich. Er darf personenbezogene Daten von Kunden nicht ohne eigene Rechtsgrundlage erheben oder weiterverarbeiten.

7. Werbemittel und Nutzungsrechte

Die Anbieterin kann dem Affiliate Werbemittel zur Verfügung stellen. Der Affiliate erhält daran ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Bewerbung von patch-werk im Rahmen des Affiliate-Programms erforderlich ist.

Die Werbemittel dürfen nicht verändert, außerhalb des Programms verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, sofern die Anbieterin dies nicht vorher in Textform erlaubt hat. Mit Ende der Teilnahme endet das Nutzungsrecht; der Affiliate hat die Werbemittel dann nicht weiter zu verwenden.

8. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahmevereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen in Textform, zum Beispiel per E-Mail, kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei nachgewiesenem Betrug, manipulierter Vermittlung, wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen oder rechtswidriger Werbung vorliegen.

Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch darf die Anbieterin den Zugang zum Affiliate-Konto vorläufig sperren und die betroffenen Provisionen bis zur Prüfung zurückhalten. Eine endgültige Ablehnung von Provisionen setzt eine nachvollziehbare Grundlage voraus. Bei einer ordentlichen Kündigung bleiben berechtigte Provisionen nach Maßgabe dieser Bedingungen auszahlbar.

9. Änderungen des Programms und dieser Bedingungen

Die Anbieterin kann das Affiliate-Programm aus sachlichem Grund ändern oder einstellen. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen oder des Provisionsmodells werden dem Affiliate mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie gelten nur für die Zukunft und nicht rückwirkend für bereits entstandene Provisionsansprüche.

Widerspricht der Affiliate einer Änderung, kann jede Seite die Teilnahmevereinbarung nach Ziffer 8 kündigen. In der Änderungsmitteilung wird auf die Frist und die Folgen eines Widerspruchs hingewiesen. Eine Änderung gilt nicht allein deshalb als angenommen, weil der Affiliate nicht reagiert.

10. Haftung

Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Affiliate haftet für eigene rechtswidrige Werbemaßnahmen und Verstöße gegen seine Pflichten. Er stellt die Anbieterin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einem schuldhaften Verstoß des Affiliates beruhen. Die Anbieterin informiert den Affiliate über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm, an der Abwehr mitzuwirken. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

11. Datenschutz

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates zur Anmeldung und Durchführung des Affiliate-Programms, zur Provisionsabrechnung und zur Auszahlung. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von patch-werk: https://www.patch-werk.com/datenschutzerklaerung/

Der Affiliate ist für die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit seiner eigenen Werbemaßnahmen verantwortlich. Das Setzen oder Auslesen von Tracking-Technologien muss entsprechend den geltenden Datenschutz- und Einwilligungsvorgaben erfolgen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Affiliate als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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